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Achtung bei Berechnung der Arbeitsstunden pro Monat mit Wochenfaktor 4,35

    Sind im Arbeitsvertrag fixe Arbeitsstunden pro Monat festgelegt, kommt es zu einem Problem bei der Berechnung des Zeitfaktors – also der Zeit, die dem Arbeitnehmer im Fall von Urlaub oder Krankheit angerechnet wird. Warum trotzdem die bekannten Formeln zur Arbeitszeitberechnung angewendet werden können und wie genau das geht, das erfahren Sie in diesem Artikel.

    Berechnung der Arbeitsstunden mit dem Wochenfaktor

    Häufig wird in deutschen Arbeitsverträgen eine feste wöchentliche Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden pro Woche) mit den Mitarbeitern1und Mitarbeiterinnen vereinbart. Möchte man nun die Arbeitszeit pro Monat bestimmen, kann man auf die einfache Formel

    Arbeitsstunden pro Monat = 40 Wochenstunden × 4,35 = 174 Stunden

    zurückgreifen. 4,35 ist dabei der sogenannte Wochenfaktor, der die durchschnittliche Anzahl der Wochen pro Monat in einem Jahr beschreibt. Statt 4,35 ist 4,33 ebenfalls ein üblicher Wert, der allerdings Schaltjahre im Mittel unberücksichtigt lässt.

    Um zu bestimmen, wie viele Stunden dem Mitarbeiter bei Urlaub oder Feiertagen anzurechnen sind, wird der Zeitfaktor berechnet. Dieser spiegelt die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Tag wider:

    Zeitfaktor = 40 Wochenstunden / 5 (Anzahl Arbeitstage pro Woche) = 8 Stunden

    Die oberen Berechnungen beruhen auf der „verstetigten Monatsarbeitszeit“. Das heißt, dass die zu leistenden Stunden pro Monat immer gleich bleiben, obwohl die Monate unterschiedlich lang sind. So arbeitet der Mitarbeiter im obigen Beispiel auch im Februar 174 Stunden, obwohl der Februar nur 28 bzw. 29 Tage hat. Für den Mitarbeiter hat dies den Vorteil, dass er jeden Monat das gleiche Gehalt erhält und dieses durch den ebenfalls verstetigten Monatslohn nicht von Monat zu Monat schwankt. Die entstehenden Über- und Unterzahlungen können durch ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden.

    Anders verhält es sich, wenn im Arbeitsvertrag statt eines Gehalts ein Arbeitslohn vereinbart wurde.

    Arbeitsstunden pro Monat bei Lohnzahlung

    Wurde im Arbeitsvertrag eine Lohnzahlung (Zeitlohn/Stundenlohn oder Zeitentgelt) vereinbart, so kann die Arbeitszeit pro Monat nicht nach den obigen Formeln berechnet werden. Das Arbeitsentgelt wird hierbei nach den tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet. Um die Monatsarbeitszeit zu berechnen, bietet es sich daher an, die Arbeitstage des jeweiligen Monats heranzuziehen. Dies hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass Mitarbeiter in kurzen Monaten mit weniger Arbeit auch weniger Stunden leisten können.

    Arbeitsstunden pro Monat = Wochenstunden / (Anzahl Arbeitstage pro Woche) × (Anzahl Arbeitstage des aktuellen Monats)

    Für den Februar 2022 ergeben sich bei einer 5-Tage-Woche, 40 Wochenstunden und 20 Arbeitstagen beispielsweise

    Arbeitsstunden pro Monat = 40 / 5 × 20 = 160 Stunden

    In diesem Falle müssen die Arbeitsstunden pro Monat daher jeden Monat von Hand neu bestimmt werden, unter Kenntnis der Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats. Alternativ kann die Berechnungsmethode „Exakt“ gewählt werden.

    Das Problem: Fixe Arbeitsstunden pro Monat

    Ist im Arbeitsvertrag statt einer festen Anzahl Wochenstunden eine feste Anzahl Arbeitsstunden im Monat vereinbart, kommt es zu folgendem Problem:

    Die Berechnung des Zeitfaktors (siehe oben) geht von einer festen Anzahl an Wochenstunden aus. Bei fixen Monats-Stunden ist diese Voraussetzung aber nicht gegeben, denn bei unterschiedlicher Monats-Länge müssen die Wochenstunden ebenfalls variieren. Der Zeitfaktor müsste in diesem Fall also wie folgt berechnet werden:

    Variante 1

    Zeitfaktor = (Arbeitsstunden pro Monat) / (Anzahl Arbeitstage des aktuellen Monats)

    Für den Februar 2022 ergäbe sich bei einer 5-Tage-Woche, 174 Arbeitsstunden pro Monat und 20 Arbeitstagen beispielsweise

    Zeitfaktor = 174 / 20 = 8,7 Stunden

    Für die Wochenstunden würde dann gelten:

    Wochenstunden = Zeitfaktor × (Anzahl Arbeitstage pro Woche) = 43,5 Stunden

    Also würden durch die Kürze des Monats Februar deutlich mehr Arbeitsstunden pro Tag und Woche entstehen. In längeren Monaten wären es entsprechend weniger Arbeitsstunden pro Tag und Woche. Variante 1 ist dann sinnvoll anzuwenden, wenn ein Mitarbeiter weniger als ein Jahr im Unternehmen beschäftigt wird und daher der Wochenfaktor, der sonst die Wochenzahl pro Jahr mittelt, nicht ausreichend zum Tragen kommt. Ansonsten würde der Mitarbeiter bei der Lohnabrechnung möglicherweise unangemessen benachteiligt oder bevorteiligt, falls er gerade in besonders kurzen oder besonders langen Monaten gearbeitet hat.

    Alternativ wird in Variante 2 wieder der Wochenfaktor (4,35) verwendet, also die durchschnittliche Anzahl Wochen pro Monat. Es werden zunächst die Wochenstunden bestimmt und mit deren Hilfe der Zeitfaktor:

    Variante 2

    Wochenstunden = (174 Arbeitsstunden pro Monat) / 4,35 = 40 Stunden

    Der Zeitfaktor ergibt sich dann wie folgt:

    Zeitfaktor = 40 Wochenstunden / 5 (Anzahl Arbeitstage pro Woche) = 8 Stunden

    Mit Hilfe dieser beiden Methoden können Sie auch die Arbeitszeit für fixe Arbeitsstunden pro Monat berechnen.